Die Schweizerische Post

Nationaler Postbetreiber der Schweiz

www.post.ch

Schweiz Post Sendungsverfolgung

Die Post ist die nationale Post der Schweiz. Erstellt im Jahr 1675. Derzeit sind sie eines der führenden Postunternehmen in Europa.

Das Fürstentum Liechtenstein ist ebenfalls in das schweizerische Postleitzahlensystem einbezogen. Die deutsche Enklave Büsingen u. H. und die italienische Enklave Campione d'Italia haben zusätzlich zu ihren nationalen Postleitzahlen jeweils eigene Schweizer Postleitzahlen.

Die Post erbringt Dienstleistungen nicht nur für natürliche oder juristische Personen in der Schweiz, sondern auch für große Logistikunternehmen.

Die Post Schweiz ermöglicht nicht nur den nationalen, sondern auch weltweiten Paketversand. Der Paketversand innerhalb der Schweiz dauert, je nach Kundenwunsch, ein oder zwei Werktage.

Sendungsverfolgung für die Schweiz Post

Geben Sie die Sendungsverfolgungsnummer ein, um die Sendungen der Post zu verfolgen und den Zustellstatus online zu erhalten.

Dieser Onlinedienst zeigt je nach Fortschritt bei der Bearbeitung einer Sendung verschiedene Ereignisse an. Wenn Sie mehr über ein Ereignis oder einen Sendungsstatus erfahren möchten, lesen Sie bitte die nachstehenden Definitionen.

Verfolgen Sie alle Ihre Pakete in der Schweiz und im Ausland - geben Sie einfach Ihre Sendungsverfolgungsnummer ein und Sie erhalten Echtzeit-Updates über den Standort Ihres Pakets.

Brief- und Paketverfolgung mit der Schweiz Post

Um die Zustellung Ihres Pakets Schritt für Schritt zu verfolgen, bitten wir Sie, Ihre Versand- oder Paketverfolgungsnummer in das obige Feld einzugeben. Nachdem Sie die erforderlichen Informationen eingegeben haben, kennen Sie den Status Ihres Pakets und können mit der Zustellung rechnen.

Sie können diesen Vorgang auch über die Website ausführen, um die gleiche Funktion zu finden. Wenn Sie sich bezüglich der Zustellung Ihrer Waren an die Schweizerische Post wenden möchten, können Sie diese unter der Rufnummer +41 848 888 888 für CHF 0.08 pro Minute montags bis freitags von 7.30 bis 18.00 Uhr und samstags von 8.00 bis 12.00 Uhr anrufen.

Paketverfolgung der Schweiz Post

Seit es die Möglichkeit der Paketverfolgung bzw. Sendungsverfolgung gibt, möchte kein Kunde eines Logistikunternehmens darauf verzichten. In Zeiten des Internets besteht ein großes Interesse, zu jeder Zeit und von überall den aktuellen Versandstatus einer Postsendung abfragen zu können.

Dies hat auch die Post Schweiz erkannt und so bieten sie ihren Kunden den kostenfreien Service der Paketverfolgung. Der Absender eines Paketes möchte vor allem wissen, ob die Sendung rechtzeitig den richtigen Empfänger erreicht. Aber auch der Empfänger hat ein Interesse an der Sendungsverfolgung. So möchte er sich vor allem auf den Zeitpunkt der Anlieferung einstellen können.

Und schließlich bietet die Paketverfolgung der Post Schweiz selbst Kontrolle und Überwachung. So kann etwa bei Zustellungsproblemen wirksam eingegriffen werden.

Die Schweizerische Post – Von der Geschichte in die Moderne

Die Bundespost blickt auf eine lange Geschichte zurück. Ursprünglich wurde sie am 1 Januar 1849 als reine Transportgesellschaft für den Transport von Paketen, Briefen, Personen und Geld gegründet. Ein Jahr zuvor war die Schweiz als Bundesstaat neu gegründet worden. Diese Neugründung brachte eine grundlegende Restrukturierung mit sich. Der noch junge Bundesstaat ordnete die Rechtsprechung, die Gesetzgebung, die Armee und das Münzwesen neu. Von diesen Strukturänderungen war auch das Transportwesen betroffen. Das Verkehrs- und Postwesen wurde gleichfalls neu ausgerichtet. Die regionalen kantonalen Postverwaltungen wurden vereinheitlicht und machten der bundesweit organisierten Eidgenössischen Postverwaltung Platz. Die Bundespost erhielt damit das Monopol zur „Weiterbeförderung von postalischen Dienstleistungen“, das zu dieser Zeit als „Weiterleitung von Informationen in geschriebener Form“ im Gesetz bezeichnet wurde. Die Schweizer Bevölkerung erfreute sich einer günstigen und flächendeckenden Dienstleistung, die durch die Monopolisierung reibungslos funktionierte. Als sich Mitte des 19. Jahrhunderts die neue Erfindung der Bahn etablierte, transportierte die Bundespost ihre Sendungen ab dem Jahr 1857 mit diesem neuen Transportmittel. Schnell erkannten die Verantwortlichen der Bundespost die Zeichen der Zeit und schafften den Übergang in die Moderne. Sie nutzten alle weiteren bahnbrechenden motorisierten Erfindungen. Ab 1866 setzte die Bundespost Bahnpostwagen und bereits 1903 Motorfahrzeuge ein und eröffnete ein neues Kapitel in ihrer Transportgeschichte, obwohl die motorisierte Beförderung sowohl für Privatleute als auch für Unternehmen damals noch Neuland war und als vorübergehende Modeerscheinung und Spielerei galt. Bis zum Jahr 1961 war die letzte nostalgische Pferdepost in Avers GR unterwegs.

Nicht nur im Transportbereich erkannten die Postverantwortlichen die Zeichen der modernen Zeit, mit dem technischen Fortschritt richteten sie die Kommunikationssparte neu aus. Im Jahr 1920 erhielt die Bundespost ihren neuen Namen „PTT“. Diese Abkürzung steht für Post, Telefon und Telegrafie, da die Bereiche Telefon und Telegrafie zusammengelegt wurden. Die PTT-Betriebe reichen auf die Zusammenlegung der Oberpostdirektion und der Eidgenössischen Telegraphenverwaltung am 16. August 1920 zurück. Seit dem 30. Oktober 1930 fallen die PTT-Betriebe in die PTT-Zuständigkeitsordnung. Mit der Ausweitung ihrer flächendeckenden Dienstleistungen brauchte die Bundespost zusätzlich zu ihrem im Bundeseigentum stehenden Grund und Boden privates Land. Durch die Einführung des Zivilgesetzbuches führte die Schweiz die Beschränkung des Privateigentums und im Zuge dessen das Enteignungsrecht ein, um diese Infrastrukturerweiterung nicht zu gefährden. Das einprägende gelbe Merkmal der Schweizerischen Post, mit der sie auch ihre normierten Briefkästen und Wertzeichenautomaten landesweit versieht, ist seit dem Jahr 1939 augenscheinlich. Bei dieser Farbgebung handelt es sich jedoch nicht um ein einfaches Gelb, sondern um „Postgelb“, dem das historische Pigment Chromgelb PY34, das Blei(II)chromat sowie die RAL-Farbe 1004 Goldgelb zugrunde liegt. Damit unterscheidet sich das Postgelb der Schweizer Post von dem Ginstergelb der Deutschen Post und dem Raspelgelb der Österreichischen Post. Die Fuhr- und Fahrwerke der Schweizer Post fahren schon seit Mitte des 19. Jahrhunderts in dieser auffälligen Farbe. Ursprünglich fiel die Wahl auf diesen Farbton aufgrund seiner Signalwirkung, bedankt man, dass zu dieser Zeit noch kein elektrisches Licht existierte, das die Straßen erhellte. Später behielten auch die Eisenbahnwagen der Post diese Signalfarbe bei. Vielleicht dachten die Gründerväter auch daran, dass Goldgelb in der Geschichte mit dem Symbol der Ewigkeit assoziiert wird, womit sie nicht ganz falsch lagen, schließlich hält sich die Schweizer Post bereits seit einer halben Ewigkeit.

Die Postleitzahlen wurden im Jahr 1964 eingeführt. 1978 stellte die PTT die ersten Geldautomaten (Postomaten) auf. Eine weitere technische Neuerung stellte die Einführung der Autotelefone (Natels) dar. Die Liberalisierung der Bundespost erfolgte im Jahr 1997. Die PTT-Betriebe wurden in zwei Konzerne aufgeteilt. Die Swisscom erbringt seitdem die Telekommunikations-Dienstleistungen, während die heutige Schweizerische Post den Paket-, Brief-, Personen- und Zahlungsverkehr betreut. Ab 1998 bis 2012 war die Schweizerische Post auf Grundlage des Postorganisationsgesetzes (01.01.1998) eine selbständige, öffentlich-rechtliche Anstalt mit einem gewissen unternehmerischen Handlungsrahmen. Am 26. Juni 2013 wurde die Schweizerische Post rückwirkend zum Jahresanfang in eine spezialgesetzliche Aktiengesellschaft umgewandelt. Der Finanzsektor der PostFinance wurde in eine privatrechtliche Aktiengesellschaft überführt und untersteht der Finanzaufsicht FINMA. Sie bleibt zu 100 Prozent im Besitz der Schweizerischen Post AG.

Mit der Parcels App können Sie den genauen Standort Ihrer Pakete oder Sendungen, die von Die Schweizerische Post geliefert werden, ermitteln.

Parcels on iPhone and Android

Parcel App herunterladen für iPhone oder Android immer wissen, wo sich Ihre Pakete befinden, und Push-Benachrichtigungen erhalten, wenn sich die Paketverfolgung ändert.

Die Schweizerische Post Tracking-Zustände

Status Description
Abgang der Sendung aus der Schweiz Abgang von Exportsendungen ab der Grenzstelle.
Ankunft an Grenzstelle der Schweiz Die Sendung ist an der Grenzstelle des Aufgabelandes eingetroffen und wird für die Weiterleitung ins Bestimmungsland vorbereitet.
Ankunft an Grenzstelle im Bestimmungsland Die Sendung befindet sich an der Grenzstelle des Bestimmungslandes und wird für die Zustellung vorbereitet. Evtl. muss die Sendung vor der Zustellung noch dem Zoll übergeben werden.
Ankunft an der Abhol-/Zustellstelle Zeigt an, ab welchem Zeitpunkt die Sendung bei der Filiale zur Abholung bereit liegt, oder wann eine Sendung für die Massenzustellung vorbereitet wurde.
Anmeldung der Sendung durch Versender (Dateneinlieferung) Der Versender hat für die Sendung eine Sendungsnummer erstellt und die Daten elektronisch an die Post übermittelt. Die Sendung ist zu diesem Zeitpunkt normalerweise noch nicht der Post übergeben worden.
Aufbewahrungsfrist wurde durch Empfänger verlängert Die Sendung wurde beim Empfänger zur Abholung gemeldet (siehe Ereignis «zur Abholung gemeldet») und die Aufbewahrungsfrist wurde durch den Empfänger verlängert.
Avisiert ins Postfach zur Abholung am Schalter Eine Sendung mit Postfachzustellung, die gegen Unterschrift übergeben oder nur persönlich ausgehändigt werden kann, wurde ins Postfach des Empfängers zur Abholung am Schalter avisiert.
Bearbeitung BLN nicht erfolgt und wird gelöscht. Die Bearbeitung Ihrer beleglosen Nachnahme (BLN) ist nicht erfolgt und wird gelöscht.
Bearbeitung Ihrer beleglosen Nachname (BLN) noch pendent Die Bearbeitung Ihrer beleglosen Nachname (BLN) ist noch pendent.
Behandlung beschädigte Verpackung / Adressabklärung Eine Sendung gilt als beschädigt, wenn die Umhüllung defekt ist , wenn Verdacht auf Beschädigung des Inhalts besteht oder die Adresse nicht mehr vorhanden ist. Solche Sendungen werden durch Stellen der Post CH AG behandelt und wieder transportfähig gemacht. Eine Beurteilung der Beschädigung des Inhalts muss im Normalfall durch den Empfänger der Sendung vorgenommen werden.
Der Empfänger hat die Annahme verweigert Der Empfänger hat die Annahme verweigert.
Der Empfänger hat einen Auftrag ausgelöst Weiterleitung Zweite Zustellung Einmalvollmacht Aufbewahrungsfrist verlängern
Die Postverzollung ist abgeschlossen Die Postverzollung wurde abgeschlossen.
Die Sendung hat die Grenzstelle der Schweiz verlassen Die Sendung hat das Aufgabeland verlassen und wird ins Bestimmungsland transportiert.
Die Sendung wurde an den Zoll übergeben Die Sendung musste an der Grenzstelle dem Zoll zur Kontrolle übergeben werden. Die Sendung kann erst zugestellt werden, wenn sie vom Zoll freigegeben wird.
Die Sendung wurde beim Kunden abgeholt Die Sendung wurde durch die Post direkt beim Kunden in Empfang genommen.
Einschreiben (R) wurde gemäss Vorverfügung des Absenders zurückgesandt Die Sendung wurde zurückgesandt, mit der vom Absender definierten Leistung.
Erfolgloser Abholversuch durch Bote Die Sendung wurde zur Abholung gemeldet. Der Bote konnte jedoch die Sendung nicht wie beauftragt entgegennehmen.
Fehlleitung Aufgrund z.B. falscher Postleitzahlen kann es zu Fehlleitungen von Sendungen kommen. Die Sendungen werden an die richtige Stelle weitergeleitet. Dies hat nicht zwingend eine Verspätung zur Folge, kann aber zu einer solchen führen.
Im Postverzollungsprozess Die Sendung befindet sich in der Postverzollung.
In Transitland eingegangen Die Sendung ist in einem Transitland eingegangen.
Nachforschung ausgelöst Für die Sendung wurde eine Nachforschung ausgelöst.
Nachsendungsauftrag ausgelöst Die Sendung ist aufgrund eines Nachsendeauftrags nachgesandt worden.
Nicht erfolgreiche Zustellung Eine nicht erfolgreiche Zustellung kann aus verschiedenen Gründen auftreten. Je nach Fall wird die Sendung noch einige Tage auf der Filiale aufbewahrt, bevor dann eine Rücksendung an den Absender (Siehe Ereignis «Rücksendung») oder eine Nachsendung erfolgt. Die möglichen Gründe für eine Rücksendung können ebenfalls unter «Rücksendung» eingesehen werden.
Rücksendung Weil die Sendung nicht zugestellt werden konnte (z.B. nicht angeschriebener Briefkasten) oder unzustellbar war, wurde sie zurückgesandt. Für eine Rücksendung kommen folgende Gründe in Frage:Nicht abgeholt - Die Sendung wurde zur Abholung gemeldet, aber nach Ablauf der Frist vom Empfänger nicht auf der Filiale abgeholt.Weggezogen, Nachsendefrist abgelaufen - Der Empfänger ist weggezogen und sein Nachsendeauftrag ist bereits abgelaufen (im Normalfall nach einem Jahr). Annahme verweigert - Der Empfänger hat die Annahme der Sendung verweigert.Empfänger konnte unter angegebener Adresse nicht ermittelt werden - Die Empfängeradresse ist unbekannt oder die adressierte Person konnte unter angegebener Adresse nicht ermittelt werden.Gestorben - Die adressierte Person ist verstorben.Firma erloschen - Die adressierte Firma ist erloschen.Auftrag «Post zurückbehalten» - Es besteht ein Auftrag «Post zurückbehalten», dessen Dauer die gesetzliche Frist von sieben Tagen (für Betreibungsurkunden/Gerichtsurkunden) oder zwei Monaten (für übrige Sendungen) überschreitet. In diesen Fällen wird die Sendung direkt an den Aufgeber retourniert.Direkt Retour gemäss Anweisung des Absenders Der Absender die Anweisung gegeben, die Sendung bei nicht erfolgreicher Zustellung sofort zu retournieren. Neue Adresse Postlagernd bei BU (Betreibungsurkunde) und GU (Gerichtsurkunde) Die Sendung wurde retourniert, da ein Nachsendeauftrag an eine Postlageradresse besteht. Im Militär (bei BU) Die Sendung wurde retourniert, da der Empfänger zurzeit im Militär weilt. Neue Adresse im Ausland bei BU (Betreibungsurkunde), GU (Gerichtsurkunde) und BLN (Beleglose Nachnahme). Die Sendung wurde retourniert, da ein Nachsendeauftrag an eine Adresse im Ausland besteht. Neue Adresse ausserhalb des Betreibungskreises (bei BU) Die Sendung wurde retourniert, da der Empfänger nicht mehr im Betreibungskreis wohnhaft ist. Briefkasten/Postfach wird nicht mehr geleert. Die Sendung wurde retourniert, weil Briefkasten/Postfach seit längerer Zeit nicht mehr geleert wurde. Empfänger unbekannt verzogen. Rücksendung durch Empfänger Die Sendung wurde in den Postbriefkasten eingeworfen mit dem Vermerk «refusiert».
Rücksendung mit Vorverfügung Die Sendung wurde auf Wunsch des Absenders per A- oder B-Post zurückgeschickt. Ab diesem Ereignis sind daher keine weiteren Informationen in der Sendungsverfolgung verfügbar. Es gelten die gleichen Rücksendegründe wie bei der Rücksendung.
Rückzustellung der Gerichtsurkunde weil nicht zustellbar Rückzustellung Schalter: Eine nicht zustellbare Gerichtsurkunde wird dem Absender am Schalter rückzugestellt. Rückzustellung Postfach: Eine nicht zustellbare Gerichtsurkunde wird dem Absender im Postfach rückzugestellt. Rückzustellung Domizil: Eine nicht zustellbare Gerichtsurkunde wird dem Absender am Domizil rückzugestellt.
Sendung hat Transitland verlassen Die Sendung hat das Transitland verlassen.
Sendung postlagernd in Filiale und bereit zur Abholung Die Sendung wurde postlagernd adressiert und liegt in der Filiale bereit zur Abholung.
Sendung wurde sortiert für die Zustellung Die Sendung ist in einem Zentrum zur Weiterleitung an den Bestimmungsort sortiert worden.
Sendung wurde sortiert und weitergeleitet Die Sendung ist entweder in einem Zentrum zur Weiterleitung an ein weiteres Zentrum sortiert worden oder sie wurde in einer Filiale bearbeitet.
Spätere Auslieferung gemäss Auftrag des Empfängers Die Sendung wird später ausgeliefert, gemäss Vereinbarung mit dem Empfänger.
Storno wegen Fehlscannung Der Bote machte eine Fehlscannung und musste die Eingabe widerrufen.
Transportetappe durch die Schweiz Die Sendung hat die Schweiz passiert (Transitsendung).
Übergabe an Feldpost Die Sendung ist der Feldpost übergeben worden.
Verspätete Ankunft Die Sendung weist eine verspätete Ankunft auf.
Vom Schweizer Zoll freigegeben Der Postverzollungsprozess in der Schweiz ist abgeschlossen und die Sendung wird an die Inlandzustellung übergeben.
Widerruf Da der Empfängerkunde bei der Zustellung mit «Zustellliste Post» nicht in der Lage ist, die Sendungen sofort zu kontrollieren, kann er ein Widerrufsrecht der erfolgten Zustellung nutzen. Ein Widerruf muss sich immer auf eine konkrete Sendungsnummer beziehen und muss gleichentags erfolgen.
Zahlung ausgeführt und bestätigt Die Zahlung wurde ausgeführt und elektronisch bestätigt.
Zahlung erfolgt, noch nicht bestätigt Die Zahlung wurde ausgelöst, ist aber noch nicht elektronisch bestätigt.
Zeitpunkt der Aufgabe Ihrer Sendung Dieser Status zeigt an, wann Ihre Sendung aufgegeben wurde. Gleichzeitig ist auch die Aufgabestelle ersichtlich.
Zugestellt durch Die Sendung wurde durch die zuständige Zustellorganisation (Filiale, Distributionsbasis) am Domizil zugestellt.
Zugestellt im Ablagefach/Briefkasten Die Sendung wurde dem Empfänger ins Ablagefach (Milchkasten) zugestellt.
Zugestellt am Schalter Die Sendung wurde über einen Schalter zugestellt (Filiale, Filiale mit Partner, Pickpoststelle usw.).
Zugestellt via Postfach Die Sendung wurde an eine Postfachadresse zugestellt.
Zugestellt Empfangsbestätigung ausstehend Die Sendung wurde mittels vereinbarter Zustellung dem Empfänger übergeben, die Empfangsbestätigung ist noch ausstehend (Unterschriftsbild noch nicht vorhanden).
Zur Abholung gemeldet (Abholungseinladung) Ein Zustellversuch hat stattgefunden und der Empfänger der Sendung war nicht vor Ort. Die Sendung wurde per Abholungseinladung dem Empfänger gemeldet.
Zurückbehalten gemäss Auftrag des Empfängers Sind Sie für längere Zeit nicht zu Hause, können Sie Ihre Postsendungen einfach bei Ihrer Filiale zurückbehalten lassen.
Zustellversuch Ein Zustellversuch hat stattgefunden.
Zustellversuch, Adresse war ungültig Ein Zustellversuch hat stattgefunden, die Adresse war jedoch ungültig.
Zustellversuch, Empfänger ist unbekannt Ein Zustellversuch hat stattgefunden, der Empfänger ist jedoch unbekannt.
Zustellversuch, Adresse inkorrekt. Ein Zustellversuch hat stattgefunden, die Adresse ist jedoch nicht korrekt.
Zustellversuch, Sendung unzustellbar Ein Zustellversuch hat stattgefunden. Die Sendung ist jedoch unzustellbar.
Zustellversuch Rücksendung weil verbotener Artikel Ein Zustellversuch hat stattgefunden, es handelte sich jedoch um einen verbotenen Artikel.

by tisunov