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Parcels Zollratgeber

Parcels / Zollregeln · Deutschland

Zoll und Einfuhrumsatzsteuer für Pakete nach Deutschland

Was seit dem 1. Juli 2026 für Onlinekäufe aus Nicht-EU-Ländern gilt, welche Kosten getrennt zu betrachten sind und was bei einer Zollbenachrichtigung zu tun ist.

Private Einkäufe · Pakete aus Nicht-EU-Ländern · Kein Reisegepäck

Geprüft am: Offizielle Quellen

Ab 1. November: EU-Bearbeitungsgebühr

Bei eingeführten Fernverkäufen fällt eine EU-Bearbeitungsgebühr von €2 je Warenkategorie an, auch über €150. Sie ist von dem vorübergehenden €3-Zoll und den Gebühren des Zustellers zu unterscheiden. Plattform, Verkäufer oder Beförderer führen sie ab. Händler können die Gebühr an Sie weitergeben – achten Sie auf Hinweise im Bestellvorgang und in den AGB.

Beispiel: Für eine Warenkategorie mit €3 Pauschalzoll ergeben sich €3 + €2 = €5 vor Umsatzsteuer und Zustellergebühren. Ohne IOSS gehört die Bearbeitungsgebühr zur Einfuhrumsatzsteuer-Bemessungsgrundlage. Bereits gezahlte Beträge prüfen.

Zoll — Pressemitteilung zur Bearbeitungsgebühr der Union

Auf einen Blick

€ 2

EU-Bearbeitungsgebühr

Ab 1. November 2026 je Warenkategorie bei eingeführten Fernverkäufen, auch über €150. Getrennt von Zoll, Umsatzsteuer und Zustellergebühren.

Quellen [1]

150 €

Wertgrenze für Käufe aus Nicht-EU-Ländern

Keine Umsatzsteuerfreigrenze. Bis zu diesem Warenwert gilt bei Fernverkäufen der vorläufige 3-Euro-Zoll; darüber ist der reguläre Zoll zu prüfen.

Quellen [1] , [4]

3 €

Vorläufiger Zoll je tariflicher Warenart

Für Fernverkäufe bis 150 € Warenwert. Nicht pauschal je Paket oder Stück. Die Einfuhrumsatzsteuer ist getrennt zu prüfen.

Quellen [2] , [1]

Einfuhrabgaben für Ihr Paket schätzen

Beschreiben Sie den Artikel mit eigenen Worten oder geben Sie die Zolltarifnummer ein. Die Wertfelder erscheinen nach der Auswahl.

Die vorgeschlagene Nummer kann falsch sein. Suche und Schätzung sind keine Zollanmeldung, Steuerunterlage oder ein Nachweis des geschuldeten Betrags. Lassen Sie die Nummer vor der Anmeldung vom Beförderer, Zollvertreter oder Zoll bestätigen.

Berechnet werden ausgewählte Taschen, gedruckte Bücher, Kleidung, Schuhe, Laptops, Telefone, Kopfhörer und Uhren. Bei steuerlichen Ausnahmen fragen wir nach. Andere Waren sind durchsuchbar, erhalten aber keine Zahlungsschätzung.

Was die Schätzung abdeckt

Enthalten

  • Eine Warenart: 3 € Zoll für Fernverkäufe bis 150 € (Post, IOSS oder Kurier)
  • CN-Zoll 2026 über 150 €
  • EU-Bearbeitungsgebühr von 2 € seit 1. November 2026 (kann schon im Preis enthalten sein)
  • Reguläre Einfuhrumsatzsteuer oder 7% für geeignete gedruckte Lesebücher; keine zweite Steuer bei bestätigtem IOSS

Getrennt zu prüfen

  • Zusätzliche TARIC-Maßnahmen und Präferenzursprung
  • Andere Steuerermäßigungen, Verbrauchsteuern und beschränkte Waren
  • Befördererentgelte, gemischte Bestellungen und Sonderverfahren

Kurzantwort

Für Waren, die aus einem Nicht-EU-Land nach Deutschland geschickt werden, fällt grundsätzlich Einfuhrumsatzsteuer an. Seit dem 1. Juli 2026 gibt es bei Fernverkäufen in Sendungen bis 150 Euro Warenwert (ohne Versand) keine allgemeine Zollbefreiung mehr; vorübergehend werden 3 Euro je unterschiedlicher tariflicher Warenart in der Anmeldung erhoben. Seit dem 1. November 2026 kommt eine EU-Bearbeitungsgebühr von 2 Euro je Warenposition hinzu. Quellen [1] , [2] , [3]

Bei einem Warenwert über 150 Euro richtet sich der Zollsatz nach TARIC, Warenart und Ursprung. Einfuhrabgaben sind von Auslage-, Bearbeitungs- oder Vertretungsentgelten des Post- oder Kurierdienstes zu unterscheiden. Quellen [4] , [9]

Sendung innerhalb der EU

Im Regelfall keine Einfuhrabfertigung

Ausnahmen bestehen unter anderem bei verbrauchsteuerpflichtigen oder beschränkten Waren und besonderen Steuergebieten.

Quellen [8]
Onlinekauf bis €150 aus Nicht-EU

Einfuhrumsatzsteuer + vorläufig €3 Zoll + €2 Bearbeitungsgebühr

Je tariflicher Warenart in einer Fernverkaufssendung; Grenze ist der Warenwert ohne Versand. Die €2 gelten seit 1. November 2026.

Quellen [1] , [2]
Onlinekauf über €150

Einfuhrumsatzsteuer + regulärer TARIC-Zoll + €2 Bearbeitungsgebühr

Der Satz hängt von Einreihung, Ursprung und möglichen Präferenzen ab.

Quellen [9] , [4]
Privates Geschenk

Bis €45 kann eine Befreiung gelten

Nur gelegentlich, privat an privat, unentgeltlich und für persönlichen Gebrauch; ein gekaufter Artikel wird nicht durch die Aufschrift „Geschenk“ zum Geschenk.

Quellen [7]
Entgelt des Zustellers

Kann zusätzlich anfallen

Der Paketdienst kann Abgaben auslegen und dafür ein eigenes Bearbeitungsentgelt verlangen.

Quellen [6]

Die neue 3-Euro-Regel richtig verstehen

Die frühere Zollfreigrenze für Waren unter 150 Euro ist seit Juli 2026 entfallen. Die Übergangsregel gilt voraussichtlich bis 1. Juli 2028, eine Verlängerung ist möglich. Sie verwendet keinen prozentualen Standardsatz, sondern 3 Euro je unterschiedlicher tariflicher Warenart. Mehrere gleiche Stücke mit derselben Einreihung sind deshalb nicht automatisch mehrere unterschiedliche Kategorien. Quellen [1] , [2]

Die Regel betrifft Fernverkäufe aus Drittländern. Einfuhrumsatzsteuer, Verbrauchsteuer sowie Verbote und Beschränkungen bleiben davon unberührt. Quellen [2] , [4]

IOSS und bereits beim Kauf gezahlte Steuer

Bei geeigneten Waren bis 150 Euro kann der Händler oder Marktplatz über IOSS die Umsatzsteuer schon beim Checkout einziehen. Damit das bei der Einfuhr erkannt wird, muss die IOSS-Angabe korrekt in der Zollanmeldung übermittelt werden. Bewahren Sie Rechnung und Zahlungsbeleg auf, wenn später erneut Steuer verlangt wird. Quellen [3]

Wurde IOSS nicht verwendet oder nicht korrekt gemeldet, kann der Post- oder Kurierdienst die Einfuhrumsatzsteuer bei der Abfertigung erheben. Das ist von seinem eigenen Serviceentgelt zu trennen. Quellen [4] , [6]

Was bei einer Zollbenachrichtigung zu tun ist

  1. Prüfen Sie die Sendung zuerst in der offiziellen Sendungsverfolgung des tatsächlichen Zustellers.
  2. Halten Sie Rechnung, Bestellbestätigung, Zahlungsnachweis und eine genaue Warenbeschreibung bereit. Quellen [5]
  3. Folgen Sie der in der schriftlichen Benachrichtigung genannten Abfertigungsart; bei fehlenden Unterlagen kann die Sendung an das zuständige Zollamt gehen. Quellen [6] , [5]
  4. Nutzen Sie für Daten und Zahlungen nur selbst aufgerufene offizielle Seiten des Zolls oder Paketdienstes. Quellen [6]

Abgabenbescheid und Paketdienstentgelt auseinanderhalten

Lassen Sie sich die Einfuhrabgaben im Bescheid oder in der Abrechnung zeigen. Ein Dienstleister kann die Abgaben für Sie auslegen und bei der Zustellung ein Bearbeitungsentgelt berechnen. Dieses Entgelt ist kein zusätzlicher Zollsatz und kann je nach Anbieter und Dienstleistung unterschiedlich sein. Quellen [6]

Bei einer unerwarteten Forderung per SMS, E-Mail oder Telefon empfiehlt der deutsche Zoll besondere Vorsicht. Behörden verlangen keine Zahlung in Kryptowährung oder über Prepaid-Dienste; prüfen Sie die Kontaktdaten unabhängig von der Nachricht. Quellen [6]

Warum Warenart und Ursprung für eine Schätzung nötig sind

Oberhalb von 150 Euro reicht die Angabe „Kleidung“, „Uhr“ oder „Elektronik“ nicht. Material, Funktion, Verarbeitung und Ursprungsland bestimmen die tarifliche Einreihung und mögliche Präferenz. Eine seriöse Schätzung muss deshalb den angenommenen Code und die Herkunft offenlegen, statt einen scheinbar exakten Gesamtbetrag zu versprechen. Quellen [9]

Häufige Fragen

Sind Bestellungen unter 150 Euro noch zollfrei?

Für Fernverkäufe aus Nicht-EU-Ländern nein. Seit dem 1. Juli 2026 gilt vorübergehend ein Zoll von 3 Euro je tariflicher Warenart, seit dem 1. November 2026 zusätzlich eine EU-Bearbeitungsgebühr von 2 Euro je Warenposition; die Einfuhrumsatzsteuer bleibt ebenfalls relevant. Quellen [1] , [2]

Werden 3 Euro für jedes einzelne Stück berechnet?

Maßgeblich ist die unterschiedliche tarifliche Warenart in der Zollanmeldung, nicht pauschal jede physische Einheit. Ohne die Einreihung der Positionen lässt sich der Betrag nicht zuverlässig allein aus der Stückzahl bestimmen. Quellen [2]

Wann ist ein Geschenk bis 45 Euro abgabenfrei?

Die Befreiung setzt eine gelegentliche, unentgeltliche Sendung von einer Privatperson an eine Privatperson für den persönlichen Gebrauch voraus. Eine Bestellung bei einem Händler erfüllt diese Voraussetzungen nicht, auch wenn „gift“ auf dem Paket steht. Quellen [7]

Warum verlangt DHL, Deutsche Post oder ein Kurier mehr als die Steuer?

Zusätzlich zu den staatlichen Einfuhrabgaben kann der Dienstleister ein Entgelt dafür verlangen, dass er die Abfertigung übernimmt oder Geld vorstreckt. Fordern Sie eine Aufschlüsselung nach Abgabe und privatem Dienstleistungsentgelt an. Quellen [6]

Muss ich persönlich zum Zollamt?

Nicht immer. Bei vollständigen Unterlagen erledigt der Beförderer häufig die Abfertigung. Wird die Sendung an ein Zollamt weitergeleitet, beschreibt der Zoll auch eine „Postabfertigung von zu Hause“. Entscheidend ist die konkrete Benachrichtigung und die Eignung des Falls. Quellen [6] , [5]

Wie lange dauert die Zollabfertigung?

Es gibt keine belastbare Einheitsdauer. Fehlende Unterlagen, Warenprüfung, Zahlungsfreigabe und der Transport zwischen Paketdienst und Zollamt können den Ablauf verändern. Reagieren Sie auf die konkrete Benachrichtigung und beachten Sie dort genannte Aufbewahrungsfristen. Quellen [5]

Offizielle Quellen

Beträge und Abläufe wurden anhand von Quellen des Bundes, des deutschen Zolls und der Europäischen Kommission geprüft.

  1. Generalzolldirektion Wegfall der 150-Euro-Zollfreigrenze und Bearbeitungsgebühr der Union

    Quelle geprüft:

  2. Europäische Kommission, DG TAXUD EUR 3 Customs duty — VAT guidelines

    Quelle geprüft:

  3. Europäische Kommission VAT One Stop Shop und Import One Stop Shop

    Quelle geprüft:

  4. Generalzolldirektion Sendungen aus einem Nicht-EU-Staat: Zoll und Steuern

    Quelle geprüft:

  5. Generalzolldirektion Was bedeutet „Postabfertigung von zu Hause“?

    Quelle geprüft:

  6. Generalzolldirektion Warnhinweis zu Betrugsversuchen und Ablauf bei Postsendungen

    Quelle geprüft:

  7. Generalzolldirektion Geschenksendungen bis 45 Euro: Zoll und Steuern

    Quelle geprüft:

  8. Generalzolldirektion Sendungen innerhalb der EU (Privatpersonen)

    Quelle geprüft:

  9. Europäische Kommission, DG TAXUD TARIC-Abfrage — Integrierter Zolltarif der EU

    Quelle geprüft:

Quellen zur Berechnung

Begriffe erklärt

Zolltarifnummer

Eine zollrechtliche Warenkategorie. Material, Verwendung und Herstellung können die Nummer ändern. Ein Suchtreffer ist keine verbindliche Einreihung.

Zoll

Eine staatliche Abgabe auf eingeführte Waren. Zusatzzölle und Vergünstigungen können den Grundzoll verändern.

Einfuhrumsatzsteuer

Eine vom Zoll getrennte Steuer. Ihre Bemessungsgrundlage kann Versandkosten und Zoll einschließen.

Zollwert

Der Wert für die Zollberechnung. Ob Versand und Versicherung dazugehören, hängt vom Land ab. Beachten Sie Rechnung und Hinweise im Formular.

Änderungen

6. September 2026: zusammengesetzte Zollsätze, Produktsteuern und Suche korrigiert; berechnete Beträge und offene Gebühren getrennt.

Wichtiger Hinweis

Diese Seite ist eine allgemeine Orientierung, keine Rechts-, Steuer- oder Zollberatung und kein Abgabenbescheid. Zollbehörde und Anmelder entscheiden über Einreihung, Ursprung, Wert und Endbetrag. Prüfen Sie vor einer Zahlung die aktuelle amtliche Quelle und die Unterlagen Ihrer konkreten Sendung.